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Durch die Spezialisierung der Rechtsanwälte können wir den fachlichen Ansprüchen im gesellschaftlichen Wandel gerecht werden und die erforderliche juristische Qualität sichern.
Wir vertreten sie im Scheidungs-, Unterhalts- und Obsorgeverfahren vor Gericht. Wir beraten sowohl in Fragen der Erbgestaltung als auch der Durchsetzung von Erbansprüchen.
Wir errichten jede Art von Verträgen insbesondere Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Übergabsverträge und wickeln die grundbücherlichen Verfahren ab.
Die Kanzlei engagiert sich in Insolvenzverfahren sowohl als Gläubiger- als auch Schuldnervertreter und wird auch mit der Abwicklung von Konkursen als Masseverwalter beauftragt. Dass uns alle Perspektiven eines Konkursverfahrens bekannt sind, kommt unseren Klienten zugute.